Ortsumgehung Reppenstedt
Am 21. April 2005 verabschiedete der Landkreis Lüneburg auf Antrag der Gemeinde Reppenstedt den Plan zum Bau einer Umgehungsstraße. Diese soll westlich von Reppenstedt an der Kreuzung L 216/Schlesienstraße beginnen und sich südöstlich etwa 155 Meter vom Gewerbegebiet "Eulenbusch" entfernt erstrecken. Die Straße wird den Böhmsholzer Weg, den Wiesenweg und den Schnellenberger Weg überqueren und am östlichen Ortsausgang wieder in die L 216 münden. An vier Knotenpunkten – Schlesienstraße, Eulenbusch, Schnellenberger Weg und der Einmündung zur L 216 im Osten – sind Kreisverkehre geplant. Diese Entlastungsstraße soll den Durchgangsverkehr aus dem Ortskern von Reppenstedt heraushalten und den Verkehrsfluss verbessern. Die Planung der Straße erfolgte durch igbv.
Beauftragte Planungsleistungen
- Vermessungstechnische Leistungen
- Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
- Koordinierung der an der Planung fachlich beteiligten Ingenieurbüros
- Aufstellen der Entwurfs- und Planfeststellungsunterlagen
- Aufstellen der Ausführungsunterlagen
Entwurfstechnische Einzelheiten
- Entwickeln der Linienführung in Lage und Höhe für den Neubau einer Ortskernentlastungsstraße unter Beachtung der vorh. und geplanten Flächenutzung und den Vorgaben der Landschaftspflege.
- Beraten des AG hinsichtlich der erforderlichen Fachbeiträge, Unterstützung des AG bei der Vergabe der einzelnen Leistungen.
- Untersuchen verschiedener Knotenpunktslösungen für den Anschluss des untergeordneten Straßennetzen.
- Entwerfen des Straßenquerschnittes und der Entwässerungsanlagen.
- Aufstellen von schalltechnischen und wassertechnischen Fachbeiträgen.
- Vorstellen der Planung vor versch. polischen Ausschüssen und auf Bürgerversammlungen.
- Auf- und Zusammenstellen der Planfeststellungsunterlagen unter Einbeziehung der Fachbeiträge, wie z.B. Landschaftspflegerische Begleitplan, Verkehrsuntersuchung, Baugrunduntersuchung, usw.
- Erstellen eines digitalen Planungsordners
- Auswerten der Hinweise und Einwende zur Planfeststellung und Stellungnahme dazu
- Teilnahme und Stellungnahme zu den Einwendungen auf dem Erörterungstermin zur Planfeststellung